Werte Banditen, Rebellen und Kartellstaatstreue Mitbürger,
um auch in Zukunft einen reibungslosen Waffenverkauf zu gewährleisten und die Weitergabe von qualitativ hochwertigen und einwandfreien Waffen an Sie und Ihre Mitstreiter zu garantieren folgt nun die Einführung einer Regelung. Besagte Regelung trägt dazu bei, dass wir uns besser auf Sie und Ihre Wünsche einstellen können.
REGELUNG
Ein Waffenverkauf erfolgt nur unter Vorlage einer Wunschliste, die darüber Auskunft gibt welche Waffe(n) zzgl. Munition und gegebenenfalls welche Ausrüstung Sie erwerben möchten. Diese Wunschliste wird dem ranghöchsten Karteller beziehungsweise dem Waffenverkäufer Ihres Vertrauens per SMS zu gestellt. Ein Waffenverkauf ohne diese vorher zugesendete Wunschliste erfolgt nur in Ausnahmefällen.
- Ein Ausnahmefall besteht, wenn Sie vorher eine Beratung wünschen. Sollte dahingehend Interesse bestehen, so sollte dies auch in einer SMS kundgetan werden.
- Weitere Ausnahmefälle werden durch das Kartell bestimmt.
Die Zustellung der SMS an ein Mitglied des Kartells ist stets verschlüsselt und abhörsicher vor der Obrigkeit. Für einen Überblick über den aktuellen Bestand und die Preise drücken Sie hier.
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Desweiteren erfolgt nun ein Hinweis bezüglich des Waffenverkaufs innerhalb der sicheren Mauern des Geisterhotels.
HINWEIS
Der Waffenverkauf im Geisterhotel ist an gewisse Manier und Verhaltensregelungen gebunden, da das Geisterhotel nicht nur ein Umschlagplatz für unsere Ware ist, sondern zu gleich auch der Rückzugsort des Kartells ist, von dem aus alle Machenschaften des Kartellstaates geleitet werden. Unter diesem Aspekt wird sich ein anständiges Verhalten erwünscht, welches dem Gast / Käufer verbietet den hinteren Teil des Geländes (rot markiert) sowie das obere Stockwerk des Geisterhotels ohne Erlaubnis beziehungsweise ohne das Beisein eines Mitglieds des Kartells zu betreten oder dort zu parken / zu landen. Lediglich der vordere Teil des Geländes (grün markiert) und das Erdgeschoss des Geisterhotels sind für den Waffenverkauf ausgelegt. Wird diese Verhaltensregelung grob verletzt steht es dem Mitglied des Kartells frei diese Person des Ortes zu verweisen oder diese an Ort und Stelle zu richten.
Zudem darf das Geisterhotel prinzipiell nur mit der Erlaubnis eines Kartellers betreten werden. Sollte diese Erlaubnis noch nicht erfolgt sein, muss außerhalb des Geländes gewartet werden.
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Unter Einhaltung dieser Regelungen erfreut sich das Syndikos Kartell Sie in Kürze begrüßen zu dürfen.
gez. Lógos Afentikó